Membership regulations
Beitragsordnung des VDMD (30 kB)
Beitragsordnung des VDMD
ab Geschäftsjahr 2010
(Beschlussfassung 14.11.2009)
-
1. Jahresbeitrag Ordentliche Mitglieder
-
1.1 Ordentliche Mitglieder
angestellt/freiberuflichDer Jahresbeitrag beträgt 250,-- EUR
-
1.2 Ordentliche Mitglieder
reduzierter BeitragFür Berufsanfänger/Existenzgründer in den ersten zwei vollen Kalenderjahren nach Abschluss der Ausbildung/nach Gründung ist der Jahresbeitrag gemäß Ziffer 1.1 der Beitragsordnung reduziert.
Der Jahresbeitrag beträgt 150,-- EUR
Dasselbe gilt für Mitglieder, die aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschieden sind; für Mitglieder die sich im Mutter- oder Vaterschaftsurlaub befinden; bei Ehepaaren und Bürogemeinschaften für den Partner, wenn eine Person voll bezahlendes Mitglied ist sowie in begründeten Einzelfällen auf Beschluss des geschäftsführenden Präsidiums.
-
1.3 Mitglieder in Ausbildung
Der Jahresbeitrag beträgt 60,-- EUR
-
1.4 Eintritt im laufenden Kalenderjahr
Bei Eintritt bis zum 30.6. d.J. ist jeweils der volle Beitrag fällig. Ab dem 1.7. wird der Beitrag um ein Drittel gekürzt.
-
1.5 Beitragsanteile Organisationen (Umlagen)
Die Beiträge für ordentliche Mitglieder enthalten auch die Beitragsanteile zugunsten nationaler und internationaler Verbandsorganisationen, in denen der VDMD eine Mitgliedschaft unterhält.
-
-
2. Jahresbeitrag Außerordentliche Mitglieder
-
2.1 Design-Promotion-Mitglieder
Für Design-Promotion-Mitglieder beträgt der Jahresbeitrag 800,-- EUR. Soweit das Mitglied in einem gesellschaftsrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Verhältnis Mitarbeiter beschäftigt, die die Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllen, soll sich der Gesamtbeitrag wenigstens aus dem ihrer Anzahl entsprechenden Vielfachen des Beitrags gemäß Ziffer 1.1 errechnen.
-
2.2 Assoziierte Mitglieder
Für Assoziierte Mitglieder (Einzelunternehmer, die im Umfeld von Mode- und Textildesign tätig sind) beträgt der Jahresbeitrag 180,-- EUR.
-
-
3. Fälligkeit und Verzug
Die Beitragsrechnung ist am 31. Januar des jeweiligen Kalenderjahres insgesamt zur Zahlung fällig. Verzugsfolgen entstehen einen Monat nach Veröffentlichung der Beitragspflicht im Organ des VDMD unabhängig vom Zugang einer Beitragsrechnung, Mahnung oder der Veröffentlichung. Der Beitrag erhöht sich um 1.v.H. für jeden angefangenen Monat des Verzugs zzgl. einer Mahngebühr in Höhe von 5,-- EUR.
Eine Aufrechnung berechneter Mitgliedsbeiträge mit Forderungen gegen den VDMD ist ausgeschlossen.
Für die Teilnahme am Abbuchungsverfahren gibt es gesonderte Modalitäten.
Der Vorstand des VDMD
Verband Deutscher Modeund
Textil-Designer e.V.
Semmelstraße 42
97070 Würzburg











