Künstlersozialkasse
Anerkennung bei der Künstlersozialkasse KSK
Gerade für FreiberuflerInnen ist der Eintritt in die Künstlersozialkasse (KSK), der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für künstlerisch tätige Personen interessant, da dadurch das Problem der Scheinselbständigkeit vom Tisch ist. Zudem zahlen Sie - vergleichbar einem Arbeitnehmer - nur die Hälfte der Beiträge. Ein Verbandsgutachten hilft Ihnen bei der Anerkennung Ihrer künstlerischen Tätigkeit.










