Beitragsordnung
Beitragsordnung des VDMD
ab Geschäftsjahr 2011
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1. Jahresbeitrag Ordentliche Mitglieder
Ab dem 1.1.2011 wird von neuen Ordentlichen Mitgliedern eine Aufnahmegebühr in Höhe von 50,-- EUR erhoben. Dafür erhalten diese ein umfangreiches Starterpaket mit wichtigen Basisinformationen für alle Leistungen des VDMD.
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1.1 Ordentliche Mitglieder
angestellt/freiberuflichDer Jahresbeitrag beträgt 250,-- EUR
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1.2 Ordentliche Mitglieder – reduzierter Beitrag
Für Berufsanfänger/Existenzgründer in dem ersten vollen Kalenderjahr nach Abschluss der Ausbildung/nach Gründung ist der Jahresbeitrag gemäß Ziffer 1.1 der Beitragsordnung reduziert.
Der Jahresbeitrag beträgt 150,-- EUR.
Dasselbe gilt bei Dozenten, Ehepaaren und Bürogemeinschaften für alle Partner.
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1.3 Mitglieder in Ausbildung
Der Jahresbeitrag beträgt 60,-- EUR
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1.4 Eintritt im laufenden Kalenderjahr
Bei Eintritt bis zum 30.6. d. J. ist jeweils der volle Beitrag fällig. Ab dem 1.7. wird der Betrag um ein Drittel gekürzt.
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1.5 Beitragsanteile Organisationen (Umlagen)
Die Beiträge für ordentliche Mitglieder enthalten auch die Beitragsanteile zugunsten nationaler und internationaler Verbandsorganisationen, in denen der VDMD eine Mitgliedschaft unterhält.
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2. Jahresbeitrag Außerordentliche Mitglieder
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2.1 Promotion-Mitglieder
Für Promotion-Mitglieder beträgt der Beitrag 800,-- EUR. Soweit das Mitglied in einem gesellschaftsrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Verhältnis Mitarbeiter beschäftigt, die die Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllen, soll sich der Gesamtbeitrag wenigstens aus dem ihrer Anzahl entsprechenden Vielfachen des Beitrags gemäß Ziffer 1.1 errechnen.
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2.2 Assoziierte Mitglieder
Für Assoziierte Mitglieder (Einzelunternehmer, die im Umfeld von Mode- und Textildesign tätig sind) beträgt der Jahresbeitrag 180,-- EUR.
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3. Fälligkeit und Verzug
Der Mitgliedsbeitrag wird ausschließlich über Lastschrift eingezogen. Die Abbuchungen erfolgen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung. Verzugsfolgen entstehen einen Monat nach Veröffentlichung der Beitragspflicht im Organ des VDMD unabhängig vom Zugang einer Beitragsrechnung, Mahnung oder der Veröffentlichung. Der Beitrag erhöht sich um 1.v.H. für jeden angefangenen Monat des Verzugs zzgl. einer Mahngebühr in Höhe von 5,-- EUR.
Eine Aufrechung berechneter Mitgliedsbeiträge mit Forderungen gegen den VDMD ist ausgeschlossen.
Der Vorstand des VDMD
Verband Deutscher Mode und
Textil-Designer e.V.
Semmelstraße 42
97070 Würzburg

